Die Wegzugsteuer ist kein Schicksal. Sie lässt sich gestalten, weil die Regeln klar sind. Beim Wegzug in die USA gibt es eine wichtige US-Besonderheit, die regelmäßig übersehen wird.
Die deutsche Seite.
Deutschland besteuert beim Wegzug den Wertzuwachs Ihrer GmbH-Anteile – als fiktiven Verkauf. Sie haben nichts verkauft, aber die Steuer wird fällig. Eine Ratenzahlung über sieben Jahre ist möglich, aber an Sicherheitsleistungen geknüpft, die genau das Kapital binden, das für den US-Start gebraucht wird.
Die US-Seite.
Die USA rechnen die deutsche Wegzugsteuer nicht an. Sie erkennen aber unter bestimmten Voraussetzungen den bereits versteuerten Wert als neuen Kaufpreis an. Diesen Mechanismus nennt man Step-up in Basis. Er verhindert, dass beim späteren Verkauf derselbe Wertzuwachs ein zweites Mal besteuert wird.
Die Koordination.
Der Step-up passiert nicht automatisch. Er muss vor oder beim Wegzug aktiv hergestellt werden. Ohne diese Abstimmung zwischen deutschem und US-Steuerrecht fehlt der Schutz vor doppelter Besteuerung desselben Wertzuwachses.