Wegzug · § 2 AStG

§ 2 AStG: Die 10-Jahres-Nachhaftung für deutsche Wegzügler

Das Wichtigste in Kürze

  • 10-Jahres-Frist: Deutschland besteuert bestimmte Einkünfte bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug weiter – wenn der neue Wohnsitz in einem Niedrigsteuergebiet liegt.
  • Niedrigsteuerschwelle: Die Schwelle liegt bei etwa einem Drittel der deutschen Steuerbelastung. Null-Steuer-Staaten wie Florida, Texas oder Wyoming unterschreiten sie regelmäßig.
  • Betroffene Einkünfte: GmbH-Ausschüttungen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen und weitere deutsche Einkunftsquellen.
  • Vermeidung: Hochsteuer-Bundesstaaten wie Kalifornien können die Schwelle überschreiten. Die Wahl des Bundesstaats ist steuerlich relevant.

Dieser Beitrag wird derzeit überarbeitet und in Kürze veröffentlicht.

§ 2 AStG ist die Vorschrift, die deutsche Wegzügler am häufigsten unterschätzen. Sie ermöglicht Deutschland, bestimmte inländische Einkünfte bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug weiter zu besteuern – auch wenn der Steuerpflichtige längst in den USA lebt.

Der Mechanismus greift, wenn der neue Wohnsitz in einem Niedrigsteuergebiet liegt. Bei US-Bundesstaaten ohne Einkommensteuer – Florida, Texas, Wyoming – ist die Schwelle regelmäßig unterschritten.

Dieser Beitrag wird in Kürze die folgenden Themen behandeln:

  • Wie § 2 AStG funktioniert und welche Einkünfte betroffen sind
  • Die Niedrigsteuerschwelle und ihre Berechnung
  • Warum die Bundesstaaten-Wahl steuerlich entscheidend ist
  • Das Kalifornien-Paradoxon: Warum hohe State Tax ein Vorteil sein kann

Bis zur Veröffentlichung finden Sie vertiefende Analysen zu einzelnen Bundesstaaten in der Navigation.


Ob § 2 AStG in Ihrer Konstellation greift, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Ein strukturiertes Diagnose-Gespräch kann helfen, die Risiken zu identifizieren.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis zu Visa-Themen: Fragen zum Aufenthaltsrecht und zu Visa-Voraussetzungen (E-2, Green Card u.a.) sind US-Immigration Attorneys vorbehalten. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich steuerliche Aspekte.