Fünf Bundesstaaten im Vergleich
Die Wahl des Bundesstaates ist keine Frage der Gründungskosten. Sie bestimmt die Steuerbelastung in zwei Ländern, die Compliance-Pflichten und – bei deutschen Unternehmern mit Inlandsvermögen – ob Deutschland bis zu zehn Jahre weiter besteuert.
Der Systemkonflikt: Zwei Länder, zwei Einordnungen
Die USA erlauben LLC-Inhabern per Check-the-Box, die steuerliche Behandlung selbst zu bestimmen: transparent (wie Einzelunternehmen) oder opak (wie Kapitalgesellschaft). Deutschland ist an diese Wahl nicht gebunden und führt einen eigenen Typenvergleich durch.
Die Folge: Dieselbe LLC kann in den USA als Personengesellschaft und in Deutschland als Kapitalgesellschaft gelten. Das Ergebnis sind Phantomgewinne, Anrechnungsprobleme und im schlimmsten Fall Doppelbesteuerung.
→ Check-the-Box & Operating Agreement: Wie die LLC steuerlich funktioniert
→ Der Qualifikationskonflikt: Wenn USA und Deutschland unterschiedlich rechnen
§ 2 AStG: Warum der Bundesstaat über die deutsche Steuerlast entscheidet
Deutschland prüft bei jedem Wegzug, ob der neue Wohnsitz in einem Niedrigsteuergebiet liegt. Die Schwelle liegt bei etwa einem Drittel der deutschen Steuerbelastung (18,8–19,92 %). Vier der fünf hier verglichenen Bundesstaaten unterschreiten diese Schwelle – nur Kalifornien nicht.
Die Konsequenz: Wer in einem Null-Steuer-Staat (Florida, Texas, Wyoming) lebt und deutsche Einkünfte behält, zahlt bis zu zehn Jahre weiter an Deutschland – mit Progressionsvorbehalt bis 42 %.
→ § 2 AStG: Die 10-Jahres-Nachhaftung für deutsche Wegzügler
Compliance: Meldepflichten in zwei Systemen
Jede US-LLC mit deutschem Inhaber löst Meldepflichten in beiden Ländern aus – unabhängig vom Bundesstaat:
| Pflicht | Formular / Norm | Sanktion |
|---|---|---|
| IRS (Bund) | Form 5472 | $25.000 Strafe |
| Bundesstaat | Annual Report / Franchise Tax | Variiert ($50–$800) |
| Finanzamt (DE) | § 138 AO (Strafe: bis zu 25.000 €) | Ordnungswidrigkeit |
| Kontenmeldung | FBAR (bei DE-Konten > $10.000) | Jährlich |