Florida ist der beliebteste Bundesstaat für deutsche Unternehmer, die eine LLC in den USA gründen. Keine State Income Tax, niedrige Jahreskosten, starke Startup-Szene in Miami und Orlando. Für E-2-Investoren mit operativem Geschäft scheint Florida die logische Wahl.
Was dabei regelmäßig übersehen wird: 0 % State Tax bedeutet nicht 0 % Steuern. Für deutsche Staatsbürger mit Vermögen oder Einkünften in Deutschland kann Florida zum Bumerang werden – wenn Deutschland zehn Jahre lang nachbesteuert.
Florida LLC: Kosten, Steuern und was E-2-Investoren wissen müssen
Florida ist unkompliziert und günstig. Die Gründung dauert wenige Tage, die laufenden Kosten sind moderat:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gründung (einmalig) | $125 (Articles of Organization + Registered Agent) |
| Annual Report | $138,75 |
| Registered Agent (laufend) | $50–150 |
| Gesamt (laufend, Minimum) | ca. $200–300/Jahr |
Zum Vergleich: Kalifornien kostet mindestens $820/Jahr (davon $800 Minimum Franchise Tax), Delaware ca. $350 plus Foreign-LLC-Gebühren. Florida erhebt keine Franchise Tax – der Annual Report ist die einzige laufende Pflichtgebühr an den Staat.
Florida betreibt mit Sunbiz eines der modernsten Unternehmensregister der USA. Gründungen, Änderungen und Jahresberichte lassen sich vollständig online erledigen – Bearbeitung oft innerhalb von fünf Werktagen. Für E-2-Investoren, die den Prozess aus Deutschland starten, ist das ein praktischer Vorteil.
Kehrseite: Die Namen der Manager sind im Register öffentlich einsehbar – anders als in Wyoming, wo nur der Organizer und Registered Agent erscheinen.
Steuerstruktur in Florida
| Steuerart | Satz | Anmerkung |
|---|---|---|
| State Income Tax (Personen) | 0 % | Keine Einkommensteuer |
| Corporate Income Tax | 5,5 % | Nur für C-Corps mit Florida-Nexus |
| Sales Tax | 6 % + lokal | Bis 7,5 % je nach County; reine Dienstleistungen (Consulting, Webdesign) meist nicht steuerpflichtig |
Die 0 % gelten nur für Einkommensteuer auf Personenebene. Wer seine LLC als Corporation behandeln lässt (Check-the-Box), zahlt 5,5 % Corporate Tax. Für die meisten E-2-Investoren mit Single-Member LLC ist das aber nicht relevant.
Die § 2 AStG-Falle: Warum Florida ein Niedrigsteuergebiet ist
Hier liegt die Falle für deutsche Staatsbürger. Florida hat 0 % State Income Tax – und genau das stuft Deutschland als Niedrigsteuergebiet ein.
§ 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) greift, wenn der US-Effektivsteuersatz unter 18,8–19,92 % liegt. Bei 0 % State Tax und Federal Tax allein ist diese Schwelle fast immer unterschritten – es sei denn, der Unternehmer verdient so viel, dass die Federal Tax allein die Schwelle überschreitet.
Was Deutschland weiter besteuert
Wer als deutscher Staatsbürger nach Florida zieht und § 2 AStG greift, bleibt für folgende Einkünfte bis zu zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig:
- Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien
- Dividenden von deutschen Unternehmen
- Veräußerungsgewinne bei GmbH-Anteilen
- Bestimmte Kapitalerträge (Abgeltungsteuer wird aufgehoben, § 2 Abs. 5 S. 2 AStG)
Zusätzlich greift der Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 AStG): Die US-Einkünfte treiben den deutschen Steuersatz auf die deutschen Einkünfte nach oben – bis zum Spitzensteuersatz von 42 %.
Der Qualifikationskonflikt: Phantomgewinne auch in Florida
Unabhängig vom § 2 AStG-Thema besteht für jede Florida-LLC das Risiko des Qualifikationskonflikts: Die USA sehen eine transparente Struktur (Disregarded Entity), Deutschland kann eine Kapitalgesellschaft sehen.
Die Folge: Deutschland besteuert Gewinne, die noch in der LLC liegen – Phantomgewinne. Das Problem addiert sich zum § 2 AStG-Risiko.
LLC Florida: Compliance-Pflichten in beiden Ländern
| Pflicht | USA | Deutschland |
|---|---|---|
| Jährliche Meldung | Form 5472 (Strafe: $25.000) | § 138 AO (Meldung der LLC, Strafe: bis zu 25.000 €) |
| State-Pflicht | Annual Report FL ($138,75, Frist: 1. Mai) | — |
| Kontenmeldung | FBAR (bei DE-Konten > $10.000) | CRS-Automatik |
| Transparenz | BOI: ausgesetzt für US-LLCs (Feb. 2026) | — |
Florida LLC im Bundesstaaten-Vergleich
| Kriterium | Florida | Texas | Kalifornien | Wyoming |
|---|---|---|---|---|
| State Income Tax | 0 % | 0 % | bis 13,3 % | 0 % |
| Jahreskosten LLC | ~$200 | ~$50 | ~$870 | ~$110 |
| § 2 AStG-Risiko | ✖ Hoch | ✖ Hoch | ✅ Gering | ✖ Hoch |
| Sales Tax | 6–7,5 % | 6,25–8,25 % | 7,25–10,25 % | 4 % |
Für wen eine Florida LLC in Betracht kommt – und für wen nicht
Florida kann die richtige Wahl sein, wenn:
- Tatsächliches operatives Geschäft in Florida geplant ist
- Keine oder geringe deutsche Einkünfte bestehen
- Die 10-Jahres-Nachhaftung einkalkuliert und durchgerechnet wurde
- Der Qualifikationskonflikt vorab über das Operating Agreement gelöst ist
Florida ist problematisch, wenn:
- Erhebliche deutsche Vermögenswerte verbleiben
- Die Entscheidung ausschließlich auf 0 % State Tax basiert
- Kein Berater die Gesamtrechnung über beide Steuersysteme aufgestellt hat
Fazit: 0 % State Tax ist nicht 0 % Gesamtbelastung
Florida ist attraktiv – aber nicht für jeden. Die 0 % State Tax sind real, doch für deutsche Staatsbürger mit Vermögen in Deutschland kann die 10-Jahres-Nachhaftung durch § 2 AStG teurer werden als die gesparte State Tax.
Die Entscheidung für Florida muss beide Steuersysteme berücksichtigen. US-Gründungsservices, die nur auf die niedrigen Kosten verweisen, kennen das deutsche Steuerrecht nicht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Hinweis zu Visa-Themen: Fragen zum Aufenthaltsrecht und zu Visa-Voraussetzungen (E-2, Green Card u.a.) sind US-Immigration Attorneys vorbehalten. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich steuerliche Aspekte.