LLC in Florida

0 % State Income Tax, $139 Annual Report – und trotzdem besteuert Deutschland bestimmte Einkünfte bis zu zehn Jahre weiter. Die Niedrigsteuer-Falle für deutsche Wegzügler.

Auf einen Blick

0 % State Tax ≠ 0 % Steuern: Federal Tax (bis 37 %) fällt trotzdem an. Und § 2 AStG sorgt dafür, dass Deutschland bis zu zehn Jahre nachbesteuert.
§ 2 AStG-Falle: Florida ist ein Niedrigsteuergebiet im Sinne des AStG. Mieteinnahmen, Dividenden und Kapitalerträge aus Deutschland werden weiter besteuert.
Kalifornien-Paradox: In bestimmten Konstellationen ist Kalifornien trotz höherer State Tax günstiger – weil die deutsche Nachhaftung entfällt.

Florida ist der beliebteste Bundesstaat für deutsche Unternehmer, die eine LLC in den USA gründen. Keine State Income Tax, niedrige Jahreskosten, starke Startup-Szene in Miami und Orlando. Für E-2-Investoren mit operativem Geschäft scheint Florida die logische Wahl.

Was dabei regelmäßig übersehen wird: 0 % State Tax bedeutet nicht 0 % Steuern. Für deutsche Staatsbürger mit Vermögen oder Einkünften in Deutschland kann Florida zum Bumerang werden – wenn Deutschland zehn Jahre lang nachbesteuert.

Florida LLC: Kosten, Steuern und was E-2-Investoren wissen müssen

Florida ist unkompliziert und günstig. Die Gründung dauert wenige Tage, die laufenden Kosten sind moderat:

Position Betrag
Gründung (einmalig) $125 (Articles of Organization + Registered Agent)
Annual Report $138,75
Registered Agent (laufend) $50–150
Gesamt (laufend, Minimum) ca. $200–300/Jahr

Zum Vergleich: Kalifornien kostet mindestens $820/Jahr (davon $800 Minimum Franchise Tax), Delaware ca. $350 plus Foreign-LLC-Gebühren. Florida erhebt keine Franchise Tax – der Annual Report ist die einzige laufende Pflichtgebühr an den Staat.

Sunbiz: Floridas digitales Unternehmensregister

Florida betreibt mit Sunbiz eines der modernsten Unternehmensregister der USA. Gründungen, Änderungen und Jahresberichte lassen sich vollständig online erledigen – Bearbeitung oft innerhalb von fünf Werktagen. Für E-2-Investoren, die den Prozess aus Deutschland starten, ist das ein praktischer Vorteil.

Kehrseite: Die Namen der Manager sind im Register öffentlich einsehbar – anders als in Wyoming, wo nur der Organizer und Registered Agent erscheinen.

Steuerstruktur in Florida

Steuerart Satz Anmerkung
State Income Tax (Personen) 0 % Keine Einkommensteuer
Corporate Income Tax 5,5 % Nur für C-Corps mit Florida-Nexus
Sales Tax 6 % + lokal Bis 7,5 % je nach County; reine Dienstleistungen (Consulting, Webdesign) meist nicht steuerpflichtig

Die 0 % gelten nur für Einkommensteuer auf Personenebene. Wer seine LLC als Corporation behandeln lässt (Check-the-Box), zahlt 5,5 % Corporate Tax. Für die meisten E-2-Investoren mit Single-Member LLC ist das aber nicht relevant.

Die § 2 AStG-Falle: Warum Florida ein Niedrigsteuergebiet ist

Hier liegt die Falle für deutsche Staatsbürger. Florida hat 0 % State Income Tax – und genau das stuft Deutschland als Niedrigsteuergebiet ein.

§ 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) greift, wenn der US-Effektivsteuersatz unter 18,8–19,92 % liegt. Bei 0 % State Tax und Federal Tax allein ist diese Schwelle fast immer unterschritten – es sei denn, der Unternehmer verdient so viel, dass die Federal Tax allein die Schwelle überschreitet.

Was Deutschland weiter besteuert

Wer als deutscher Staatsbürger nach Florida zieht und § 2 AStG greift, bleibt für folgende Einkünfte bis zu zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig:

  • Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien
  • Dividenden von deutschen Unternehmen
  • Veräußerungsgewinne bei GmbH-Anteilen
  • Bestimmte Kapitalerträge (Abgeltungsteuer wird aufgehoben, § 2 Abs. 5 S. 2 AStG)

Zusätzlich greift der Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 AStG): Die US-Einkünfte treiben den deutschen Steuersatz auf die deutschen Einkünfte nach oben – bis zum Spitzensteuersatz von 42 %.

Der Qualifikationskonflikt: Phantomgewinne auch in Florida

Unabhängig vom § 2 AStG-Thema besteht für jede Florida-LLC das Risiko des Qualifikationskonflikts: Die USA sehen eine transparente Struktur (Disregarded Entity), Deutschland kann eine Kapitalgesellschaft sehen.

Die Folge: Deutschland besteuert Gewinne, die noch in der LLC liegen – Phantomgewinne. Das Problem addiert sich zum § 2 AStG-Risiko.

LLC Florida: Compliance-Pflichten in beiden Ländern

Pflicht USA Deutschland
Jährliche Meldung Form 5472 (Strafe: $25.000) § 138 AO (Meldung der LLC, Strafe: bis zu 25.000 €)
State-Pflicht Annual Report FL ($138,75, Frist: 1. Mai)
Kontenmeldung FBAR (bei DE-Konten > $10.000) CRS-Automatik
Transparenz BOI: ausgesetzt für US-LLCs (Feb. 2026)

Florida LLC im Bundesstaaten-Vergleich

Kriterium Florida Texas Kalifornien Wyoming
State Income Tax 0 % 0 % bis 13,3 % 0 %
Jahreskosten LLC ~$200 ~$50 ~$870 ~$110
§ 2 AStG-Risiko ✖ Hoch ✖ Hoch ✅ Gering ✖ Hoch
Sales Tax 6–7,5 % 6,25–8,25 % 7,25–10,25 % 4 %

Für wen eine Florida LLC in Betracht kommt – und für wen nicht

Florida kann die richtige Wahl sein, wenn:

  • Tatsächliches operatives Geschäft in Florida geplant ist
  • Keine oder geringe deutsche Einkünfte bestehen
  • Die 10-Jahres-Nachhaftung einkalkuliert und durchgerechnet wurde
  • Der Qualifikationskonflikt vorab über das Operating Agreement gelöst ist

Florida ist problematisch, wenn:

  • Erhebliche deutsche Vermögenswerte verbleiben
  • Die Entscheidung ausschließlich auf 0 % State Tax basiert
  • Kein Berater die Gesamtrechnung über beide Steuersysteme aufgestellt hat

Fazit: 0 % State Tax ist nicht 0 % Gesamtbelastung

Florida ist attraktiv – aber nicht für jeden. Die 0 % State Tax sind real, doch für deutsche Staatsbürger mit Vermögen in Deutschland kann die 10-Jahres-Nachhaftung durch § 2 AStG teurer werden als die gesparte State Tax.

Die Entscheidung für Florida muss beide Steuersysteme berücksichtigen. US-Gründungsservices, die nur auf die niedrigen Kosten verweisen, kennen das deutsche Steuerrecht nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis zu Visa-Themen: Fragen zum Aufenthaltsrecht und zu Visa-Voraussetzungen (E-2, Green Card u.a.) sind US-Immigration Attorneys vorbehalten. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich steuerliche Aspekte.

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