Das Wichtigste in Kürze
- Form 5472: Pflicht für jede Single-Member LLC mit ausländischem Inhaber. Strafe: $25.000 pro Jahr und Formular.
- FBAR: Meldung aller Auslandskonten ab $10.000 Gesamtstand. Strafe: ab $16.117 (non-willful) bis 50 % des Kontostands (willful). Strafrechtlich bis $250.000 + bis zu 5 Jahre Haft.
- BOI: Für US-LLCs (Domestic) aktuell vorläufig ausgesetzt. Für ausländische Gesellschaften mit US-Nexus kann die Pflicht weiterhin gelten. Strafe: $591 pro Tag, strafrechtlich bis $10.000 + bis zu zwei Jahre Haft.
- § 138 AO: Meldung der LLC-Gründung beim deutschen Finanzamt. Frist: je nach Einzelfall. Bußgeld bis 25.000 €.
- Federal & State: Compliance-Pflichten bestehen auf Federal- & State-Ebene. Sie bestehen unabhängig von den Steuerpflichten.
Eine LLC zu gründen dauert wenige Tage. Die Folgen der Gründung werden aber häufig unterschätzt. Auf beiden Seiten des Atlantiks müssen Formulare eingereicht, Konten gemeldet und Fristen eingehalten werden. Die Strafen für Versäumnisse sind erheblich – und sie kumulieren.
Das Problem: Die US-Pflichten und die deutschen Pflichten sind nicht aufeinander abgestimmt. Wer sich nur um die US-Seite kümmert, übersieht die deutsche Meldepflicht. Wer nur die deutsche Seite kennt, weiß nichts von Form 5472.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Compliance-Pflichten für deutsche LLC-Inhaber – geordnet nach Land, Frist und Konsequenz.
Meldepflichten in den USA: Die drei wichtigsten Formulare
Form 5472 – Die häufigste Falle
Form 5472 ist die Meldepflicht, die deutsche LLC-Inhaber am häufigsten übersehen – und die teuerste.
| Pflicht | Jede Single-Member LLC mit ausländischem Inhaber (25 % Foreign Ownership) |
| Was wird gemeldet | Transaktionen zwischen der LLC und dem ausländischen Inhaber (Einlagen, Entnahmen, Zahlungen) |
| Frist | 15. April (mit US-Steuererklärung, Verlängerung möglich) |
| Strafe bei Versäumnis | $25.000 pro Jahr und Formular |
| Rechtsgrundlage | IRC § 6038A |
Die Strafe wird automatisch verhängt. Das IRS sendet keinen Erinnerungsbescheid. Wer Form 5472 nicht einreicht, erhält eine Strafmitteilung. Die Strafe kann angefochten werden – aber der Beweis liegt beim Steuerpflichtigen.
In der Praxis betrifft Form 5472 praktisch jeden Deutschen mit einer US-LLC. Eine Single-Member LLC mit einem deutschen Inhaber erfüllt die Voraussetzungen automatisch.
Auch bei $0 Umsatz
Form 5472 muss auch dann eingereicht werden, wenn die LLC keinen Umsatz erzielt hat. Solange die LLC existiert und ein ausländischer Inhaber eingetragen ist, besteht die Meldepflicht – jedes Jahr.
FBAR (Report of Foreign Bank and Financial Accounts, FinCEN 114) – Bankkonten melden
| Pflicht | Meldung aller ausländischen Bankkonten, wenn der Gesamtstand zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr $10.000 übersteigt |
| Wer meldet | US-Residents und US-Steuerpflichtige (US Persons) |
| Was wird gemeldet | Bankkonten, Depots, Lebensversicherungen mit Rückkaufwert – auch in Deutschland |
| Frist | 15. April (automatische Verlängerung bis 15. Oktober) |
| Rechtsgrundlage | 31 CFR § 1010.350 |
Strafen bei Versäumnis: FBAR
| Kategorie | Strafe | Bemerkung |
|---|---|---|
| Non-willful (nicht vorsätzlich) | $16.117 pro Formular/Jahr | Inflationsangepasst (Grundstrafe: $10.000). Pro Formular, nicht pro Konto. |
| Willful (vorsätzlich) | $100.000 oder 50 % des maximalen Kontostands (der höhere Wert gilt), pro Jahr | Greift z.B. bei absichtlichem Verschweigen von Konten vor dem IRS. |
| Criminal Penalties (strafrechtlich) | Bis zu $250.000 + bis zu 5 Jahre Gefängnis | Bei schwerwiegendem Betrug. Zusätzlich zu den zivilrechtlichen Strafen. |
Für Deutsche mit E-2-Visum oder Green-Card-Inhaber (Lawful Permanent Residents), die in den USA steuerlich ansässig werden, betrifft FBAR auch die deutschen Bankkonten. Jedes Konto, das zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr den Gegenwert von $10.000 übersteigt, muss gemeldet werden – inklusive Gemeinschaftskonten und Depots.
BOI (Beneficial Ownership Information) – Transparenzregister
| US-LLCs (Domestic) | Meldepflicht aktuell vorläufig ausgesetzt (Stand Februar 2026) |
| Ausländische Gesellschaften mit US-Registrierung (Foreign) | Meldepflicht kann weiterhin gelten |
| Was wird gemeldet | Wirtschaftlich Berechtigte der Gesellschaft |
| Strafe bei Versäumnis | $591 pro Tag für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert. Zusätzlich können strafrechtliche Geldstrafen von bis zu $10.000 sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. *Derzeit ausgesetzt. |
| Rechtsgrundlage | FinCEN Corporate Transparency Act, Interim Rule März 2025 |
Reporting Companies & BOI-Pflicht
Ausländische Reporting Companies (also z.B. eine GmbH, die in den USA registriert ist) sind von der Aussetzungsentscheidung regelmäßig nicht umfasst. Der BOI-Status ist volatil und sollte vor jeder Gründung und bei jeder Jahresprüfung kontrolliert werden.
Meldepflichten in Deutschland: Auslandsbeteiligung & Funding der LLC
§ 138 AO – Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligung
| Pflicht | Anzeige der Gründung oder des Erwerbs einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft |
| Wer meldet | Jeder in Deutschland Steuerpflichtige mit Auslandsbeteiligung |
| Frist | Je nach Tatbestand: 1 Monat (Gründung) bis 14 Monate (bestimmte Tatbestände) |
| Strafe bei Versäumnis | Bußgeld bis zu 25.000 €; im Einzelfall kann das Finanzamt die Besteuerung schätzen |
| Rechtsgrundlage | § 138 Abs. 2 AO |
Zahlungen an die LLC (insbesondere Substantial Investment für E-2 Visum)
Die Anzeigepflicht betrifft Einzahlungen in die LLC, insbesondere beim sog. Substantial Investment im Rahmen des E-2 Treaty Investor Visums.
Meldepflicht bei der Bundesbank
Kapitaleinlagen in eine ausländische LLC können eine Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank auslösen. Bei Nichtmeldung droht ein Bußgeld von bis zu 30.000 €.
Wegzugsteuer (§ 6 AStG) – Bei Kapitalgesellschafts-Einordnung
Wenn das deutsche Finanzamt die LLC als Kapitalgesellschaft einordnet und der Gesellschafter Deutschland verlässt, kann die Wegzugsteuer greifen. Besteuert wird der fiktive Wertzuwachs der Beteiligung – also die Differenz zwischen dem aktuellen Wert und den historischen Anschaffungskosten.
Die Wegzugsteuer betrifft Beteiligungen ab 1 % an Kapitalgesellschaften. Bei einer Single-Member LLC, die als Kapitalgesellschaft eingeordnet wird, ist die 1-%-Schwelle automatisch überschritten.
→ Ausführlich: § 2 AStG – Die 10-Jahres-Nachhaftung für deutsche WegzüglerLLC-Compliance im Überblick: Alle Pflichten auf einen Blick
| Pflicht | Land | Frist | Strafe |
|---|---|---|---|
| Form 5472 | USA | 15. April (jährlich) | $25.000/Jahr |
| FBAR (FinCEN 114) | USA | 15. April (jährlich) | Bis $16.117/Jahr (non-willful), bis 50 % Kontostand (willful), strafrechtlich bis $250.000 + Haft |
| BOI | USA | Variabel | $591/Tag + bis $10.000 + Haft* |
| State Annual Report | USA (je Staat) | Variiert | Administrative Forfeiture |
| § 138 AO | Deutschland | 1–14 Monate | Bußgeld bis 25.000 €, Schätzung |
| Meldepflicht Bundesbank | Deutschland | Bei Zahlung | Bußgeld bis 30.000 € |
| Wegzugsteuer (§ 6 AStG) | Deutschland | Bei Wegzug | Besteuerung stiller Reserven |
State-spezifische LLC-Compliance: Fristen je Bundesstaat
| Bundesstaat | Pflicht | Frist | Kosten/Folge |
|---|---|---|---|
| Wyoming | Annual Report + License Tax | Jährlich (Gründungsmonat) | $60; bei Versäumnis: Zwangsauflösung nach 60 Tagen |
| Florida | Annual Report | Bis 1. Mai | $138,75; Verspätungszuschlag $400 |
| Texas | Franchise Tax Report | Bis 15. Mai | $0 (unter Schwelle), auch bei Null-Meldung Pflicht |
| Delaware | Franchise Tax (LLC) | Bis 1. Juni | $300; Verspätungszuschläge + Zinsen |
| Kalifornien | Franchise Tax + Statement of Info | Jährlich | $800 Mindesttax + Bearbeitungsgebühr |
Administrative Forfeiture
Wer den Annual Report oder die State-Gebühren nicht fristgerecht einreicht, riskiert in vielen Bundesstaaten die zwangsweise Auflösung der LLC (Administrative Forfeiture). In Wyoming erfolgt die Auflösung nach 60 Tagen Verzug. Die LLC verliert ihren Haftungsschutz – rückwirkend. Die Wiederherstellung ist möglich, aber aufwändig und kostspielig.
Die drei häufigsten Compliance-Fehler deutscher LLC-Inhaber
1. Form 5472 nicht eingereicht. Die häufigste und teuerste Lücke. Viele Gründer wissen nicht, dass die Pflicht bereits mit der Gründung entsteht – nicht erst mit dem ersten Umsatz. Die $25.000-Strafe kumuliert jährlich.
2. § 138 AO vergessen. Die Meldepflicht in Deutschland wird regelmäßig übersehen. Die LLC-Gründung in den USA löst eine Anzeigepflicht beim deutschen Finanzamt aus. Wer die Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld bis zu 25.000 € und eine Besteuerung nach Schätzung.
3. State-Pflichten ignoriert. Der Annual Report oder der Franchise Tax Report wird als unwichtig abgetan. In Texas muss der Franchise Tax Report auch dann eingereicht werden, wenn $0 fällig sind. In Wyoming führt das Versäumnis zur Zwangsauflösung. Die State-Pflichten laufen parallel zu den Federal-Pflichten – und haben eigene Fristen.
Fazit: LLC-Compliance ist keine einmalige Aufgabe
Eine LLC zu gründen ist ein einmaliger Akt. Die Compliance-Pflichten laufen jedes Jahr – auf beiden Seiten des Atlantiks. Wer die LLC als reines Gründungsprojekt betrachtet und die laufenden Pflichten ignoriert, riskiert fünfstellige Strafen, den Verlust des Haftungsschutzes oder eine Besteuerung nach Schätzung.
Die Compliance ist kein Hindernis. Sie ist eine Fleißaufgabe – mit klaren Fristen, klaren Formularen und klaren Konsequenzen bei Versäumnis. Wer den Kalender einmal aufgesetzt hat, reduziert den Aufwand auf Routine.
Ob Ihre Meldepflichten vollständig erfüllt sind, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Ein strukturiertes Diagnose-Gespräch kann helfen, die Lücken zu identifizieren – bevor das IRS oder das Finanzamt sie findet.
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